Allgemeine Geschäftsbedingungen

von Andreas Nienhagen nachfolgend Desmo genannt

§1 Geltung der Bedingungen

1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von Desmo erfolgen ausschließlich auf
Grund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen
Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen
als angenommen. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers, insbesondere Einkaufsbedingungen,
wird bereits hiermit widersprochen, d. h. sie werden auch dann nicht anerkannt,
wenn Desmo ihnen nicht nochmals nach Eingang bei Desmo ausdrücklich widerspricht.

2.Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn Desmo sie schriftlich bestätigt.

§2 Angebot und Vertragsschluss

1.Die Angebote von Desmo sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärung und sämtliche
Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen
Bestätigung. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
Bei sofortiger Lieferung kann die schriftliche Bestätigung auch durch Rechnung
ersetzt werden - § 312e Absatz 1 Ziffer 3 gilt nicht.

2.Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungen sind nur als Näherungswerte
zu verstehen und stellen insbesondere keine Zusicherung von Eigenschaften dar,
es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.

3.Die Verkaufsangestellten von Desmo sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen
oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages
hinausgehen.

4.Überschreitet ein Käufer durch seinen Abruf sein Kreditlimit, so ist Desmo von
seiner Lieferverpflichtung entbunden.
5.Sofern diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nachträglich einbezogen werden,
gilt ein Vertrag als aufgelöst, sofern die Voraussetzungen von § 2 Ziffer 1 nicht vorliegen.

§3 Preise

1.Soweit nichts anderes angegeben, hält sich Desmo die in seinen Angeboten enthaltenen
Preise 14 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung
genannten Preise. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.

2.Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, zuzüglich Verpackung, Transport,
Frachtversicherung, zuzüglich der jeweils am Auslieferungstag gültigen Mehrwertsteuer
(gilt nur für Händler - Endkunden sehen im Shop Preise inklusive der MwSt.) ab
Lager Fellbach oder bei Direktversand ab deutsche Grenze bzw. deutscher Einfuhrhafen.

3. Alle Bilder, die in der Onlinepräsenz genutzt werden, um Ware darzustellen, sind
lediglich Beispielfotos. Sie stellen das jeweilige Produkt nicht unbedingt dar,
sondern dienen nur zu Veranschaulichung. Die Artikel können vom Foto abweichen.

§4 Liefer- und Leistungszeit

1.Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas
anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine
durch Desmo steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung
von Desmo durch Zulieferanten und Hersteller.

2. Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von
anderen unvorhersehbaren Ereignissen, die Desmo die Lieferung wesentlich erschweren
oder diese unmöglich machen und nicht von Desmozu vertreten sind (hierzu zählen
insbesondere Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, behördliche Anordnungen, Nichterteilung
von Aus-, Ein- oder Durchfuhrgenehmigungen, nationale Maßnahmen zur Beschränkung
des Handelsverkehrs, Streik, Aussperrung und sonstige Betriebsstörungen jeder
Art, Verkehrsstörungen, gleichgültig ob diese Ereignisse bei Desmo deren Lieferanten
oder deren Unterlieferanten eintreten, berechtigen Desmodie Lieferung bzw. Leistung
um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben
oder vom Vertrag - soweit noch nicht erfüllt - ganz oder teilweise zurückzutreten.
Die Lieferfrist verlängert sich ebenfalls um den Zeitraum, mit dem der Käufer
selbst mit der Erfüllung seiner Vertragspflichten sich in Verzug befindet.

3. Wenn die Behinderung länger als 30 Tage dauert, ist der Käufer nach angemessener
Nachfristsetzung (mindestens 14 Tage) berechtigt, vom Vertrag - soweit nicht erfüllt
- ganz oder teilweise zurückzutreten. Verlängert sich in Anwendung von Ziffer 2
die Lieferzeit oder wird Desmo von seinerVerpflichtung frei, so kann der Käufer
hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann
sich Desmo nur berufen, wenn der Käufer unverzüglich benachrichtigt wurde.

4. Sofern Desmo die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu
vertreten hat und sich in Verzug befindet, hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung
in Höhe von 1/4 % für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens
bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen.
Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht
zumindest auf grober Fahrlässigkeit von Desmo.

5. Desmo ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. Bei Lieferverträgen
gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung.

§5 Annahmeverzug

1. Für die Dauer des Annahmeverzuges des Käufers ist Desmo berechtigt, die Liefergegenstände
auf Gefahr und Kosten des Käufers einzulagern. Desmo kann sich hierzu auch einer
Spedition oder eines Lagerhalters bedienen.

2.Während der Dauer des Annahmeverzuges hat der Käufer an Desmo als Ersatz der entstehenden
Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Monat pauschal 1 % des Kaufpreises, höchstens
jedoch 25,00 EUR, zu bezahlen. Bei Anfall höherer Lagerkosten kann Desmo den Ersatz
dieser Kosten gegen Nachweis vom Käufer fordern. Der Kunde ist berechtigt nachzuweisen,
dass kein oder ein geringer Schaden entstanden ist.

3. Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände
verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann Desmo die Erfüllung
des Vertrages verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Desmo
ist berechtigt, als Schadensersatz wahlweise entweder pauschal 25 % des vereinbarten
Kaufpreises oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Käufer zu fordern.
Der Kunde ist berechtigt nachzuweisen, dass kein oder ein geringer Schaden entstanden
ist.

§6 Liefermenge

Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen innerhalb
von 2 Tagen nach Warenerhalt Desmo und dem Frachtführer schriftlich angezeigt
werden. Übernahme der Ware durch den Spediteur oder Transporteur gilt als Beweis
für Menge, einwandfreie Umhüllung und Verladung.

§7 Gefahrenübergang

Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald diesem die Sendung von der den Transport ausführenden
Person übergeben worden ist. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch Desmo
hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.

§8 Gewährleistung und Haftung

1. Die Gewährleistung beträgt für alle von uns gelieferten Produkte 24 Monate. Für alle Waren
und/oder Dienstleistungen bleiben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bestehen.
Ausgenommen sind Teile die für den Rennsport vorgesehen sind.

2. Sie erstrecken sich nicht auf natürliche Abnutzung, unsachgemäße Behandlung oder
Verwendung oder Weiterverwendung beschädigter Ware. Die Gewährleistung erlischt,
soweit Reparatur oder Änderungen an den Produkten vorgenommen werden.

3. Hardwareprodukte sind grundsätzlich nicht zum Selbsteinbau vorgesehen, sondern
ausschließlich von einem autorisierten Fachhändler zu installieren. Sofern der
Kunde den Einbau selbst vornehmen will, wird ihm auf Wunsch kostenlos eine Einbauanleitung
ausgehändigt. Verzichtet der Kunde auf eine Einbauanleitung bestehen keine Gewährleistungsrechte
bei einem fehlerhaften Einbau. Die Gewährleistung ist auch ausgeschlossen, wenn
der Kunde eine fehlerfreie Einbauanleitung nicht befolgt.

4. Werden Betriebs- oder Wartungsempfehlungen von Desmo oder des Herstellers nicht
befolgt, Änderungen an den Waren vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien
verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so ist die Gewährleistung
ausgeschlossen.

5. Die Gewährleistung beinhaltet nach Wahl des Käufers Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen.
Desmo kann die vom Käufer gewählte Art der Nachbesserung verweigern, wenn sie
nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Der Anspruch des Kunden beschränkt
sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung, sofern diese nicht ebenfalls
nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich ist. In diesem Fall oder wenn die
Nachbesserung endgültig fehlgeschlagen ist, kann der Kunde nach seiner Wahl eine
Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt erklären.

6. Hat Desmo zum Zweck der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache geliefert oder ist
der Kunde vom Vertrag zurückgetreten, so hat der Kunde die mangelhafte Sache herauszugeben
und Wertersatz für die gezogenen Nutzungenzu leisten. Für die Ermittlung des Wertes
der Nutzung kommt es auf die zeitanteilige lineare Wertminderung im Vergleich
zwischen tatsächlicher Gebrauchsdauer und voraussichtlicher Gesamtnutzungsdauer.

7. Der Kunde kann an die bestellten Waren Qualitätsansprüche nur in einer Höhe stellen,
wie sie billigerweise oder handelsüblich bei Waren in der Preislage der bestellten
gestellt werden können.

8. Der Kunde ist verpflichtet, das bemängelte Gerät mit vollständigem Zubehör, verbunden
möglichst mit einer genauen Fehlerbeschreibung, Angabe der Modell- und Seriennummer
sowie einer Kopie des Lieferscheines, mit dem die Ware gepackt wurde, an Desmo
in der Originalverpackung zu senden. Stellt sich heraus, dass ein Gewährleistungsfall
nicht vorliegt, so hat der Kunde die Kosten der Rücksendung zu tragen. Verlangt
der Kunde nach der - kostenlosen - optischen Überprüfung eine genauere technische
Überprüfung, so beteiligt er sich pauschal mit einem Betrag von 40,00 EUR an dem
dafür entstehenden Aufwand. Der Betrag wird erstattet, falls sich herausstellt,
dass ein Gewährleistungsfall vorliegt.

9. Die Kaufleute betreffenden Untersuchungs- und Rügenpflicht der §§ 377 ff HGB bleibt
unberührt. Für offensichtliche Fehler gilt die Vermutung des § 476 BGB nicht.

10. Im Falle des Rückgriffs des Kunden nach §§ 478 ff BGB beschränkt sich die Haftung
von Desmo auf die Abtretung der eigenen Ansprüche gegen den Vorlieferanten.

§9 Eigentumsvorbehalt

1.Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die Desmo aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer
jetzt oder künftig zustehen, werden Desmovom Käufer die folgenden Sicherheiten
gewährt, die Desmo auf Verlangen des Käufers nach dessen Wahl freigeben wird,
soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt.

2.Die Ware bleibt Eigentum von Desmo (Vorbehaltsware). Eine etwaige Be- oder Verarbeitung
erfolgt stets für Desmo als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne Desmo zu verpflichten.
Bei Verarbeitung oder Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen Waren, entsteht
für Desmo grundsätzlich ein Miteigentumsanteil an der neuen Sache, und zwar bei
Verarbeitung im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache,
bei Verbindung im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen
Waren. Sollte der Abnehmer Alleineigentümer werden, räumt er uns bereits jetzt
das Miteigentum im Verhältnis der genannten Werte ein und verwahrt die Sache unentgeltlich
für uns. Werden die durch Verarbeitung oder Verbindung entstandenen Waren weiterveräußert,
so gilt die nachfolgend vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Wertes der
Vorbehaltsware.

3.Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr
zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen
oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem
sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware
entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent)
tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Desmo
ermächtigt ihn unwiderruflich, die an ihn abgetretenen Forderungen für seine Rechnung
im eigenen Namen einzuziehen. Die Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen
werden, wenn der Käufer seinen Zahlungspflichten nicht ordnungsgemäß nachkommt.

4.Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum vonn
Desmo hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen.
5.Gerät
der Käufer in Zahlungsverzug oder erfüllt er sonstige wesentliche vertragliche
Verpflichtungen schuldhaft nicht, ist Desmo berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen
oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen.
In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein
Rücktritt vom Vertrag vor, soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet.

§ 10 Zahlung

1.Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Vorauskasse, per Nachnahme bar , per
Banküberweisung nach Erhalt oder bei Abholung zahlbar, soweit nicht anders vereinbart.
Die Lieferung erfolgt grundsätzlich unfrei, d.h. zu Lasten des Käufers per Paketdienst,
Spedition oder eigenem Fahrzeug, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes
vereinbart. Die Ware kann gegen eine geringe Gebühr, bei Postversand (z.B. Wertpaket)
gegen Transportschaden versichert werden.

2. Desmo ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers, Zahlungen
auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden,
so ist Desmo berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen
und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Der Käufer ist hiervon zu unterrichten.

3.Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Desmo über den Betrag verfügen kann.
Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung
als Zahlung.

4.Gerät der Käufer in Verzug, so ist Desmo berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt
ab Zinsen in Höhe von 5 % über dem Leitzinssatz der Europäischen Zentralbank zu
berechnen. Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Käufer eine geringere
Belastung nachweist. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens ist nicht
ausgeschlossen.

5.Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn der Abnehmer in Zahlungsverzug gerät, sonstige
wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag schuldhaft nicht einhält oder wenn
uns Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Abnehmers
zu mindern, insbesondere Zahlungseinstellung, Anhängigkeit eines Vergleichs- oder
Konkursverfahrens. In diesen Fällen ist die Desmo berechtigt, noch ausstehende
Lieferungen zurückzubehalten oder nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheiten auszuführen.

6.Der Käufer ist zur Aufrechnung oder zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur
berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig
sind.

§11 Abtretungsverbot

Die Abtretung von Forderungen gegen Desmo an Dritte ist ausgeschlossen, sofern Desmo
der Abtretung nicht ausdrücklich zugestimmt hat. Sofern es sich nicht um generell
unabtretbare Ansprüche gem. § 8 Ziffer 7 dieser AGB (Gewährleistungsansprüche)
handelt, ist die Zustimmung zu erteilen, wenn der Käufer wesentliche Belange nachweist,
die unsere Interessen an der Aufrechterhaltung des Abtretungsverbots überwiegen.

§12 Haftungsausschluß

Schadensersatzansprüche, mit Ausnahme der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit sowie der Verletzung vertragswesentlicher Rechte und Pflichten
(sog. Kardinalpflichten) - sind insofern ausgeschlossen, als sie nicht auf Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit von Desmo oder seiner Verkäufer oder Angestellter beruhen.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetzt bleibt unberührt.

§13 Verwendung der Produkte

Die Produkte sind für die übliche kommerzielle Verwendung und nicht für eine Verwendung
in kritischen Sicherheitssystemen, Kernkraftwerken oder medizinischen Geräten
mit lebenserhaltender Funktion vorgesehen.

§14 Urheberrechte

Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem Käufer allein zum einmaligen
Wiederverkauf überlassen, das heißt, er darf diese weder kopieren, noch anderen
zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen
Vereinbarung.

§15 Geheimhaltung

Der Käufer ist verpflichtet, sämtliche ihm im Zusammenhang mit den Lieferungen von
Desmo zugänglich werdenden Informationen, die auf Grund sonstiger Umstände eindeutig
als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse von Desmo erkennbar sind und vertraulich
zu halten sind, unbefristet geheim zu halten und sie, soweit dies nicht zur Erreichung
des Vertragszwecks erforderlich ist weder aufzuzeichnen noch an Dritte weiterzugeben
oder in irgendeiner Weise zu verwerten.

§16 Datenschutz und Datenspeicherung

Desmo ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindungen oder im Zusammenhang mit
diesen erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder
von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.
Kundendaten werden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften gespeichert. Darüber hinaus
erfolgt keine Speicherung oder Verarbeitung der Daten, sofern keine gesetzlichen Vorschriften dies bedingen.

§ 17 Export

Die Wiederausfuhr aus der Bundesrepublik Deutschland unterliegt den deutschen,
EU- und US-amerikanischen Ausfuhrbestimmungen. Der Käufer hat für das Einholen der Ausfuhrgenehmigungen
beim Bundessausfuhramt selbst zu sorgen. Er ist für die Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen
bis zum Endverbraucher verantwortlich.

§18 Anwendbares Recht

1. Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Desmo
und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit der Käufer
Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Waiblingen Gerichtsstand für alle
sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
Desmo ist jedoch berechtigt, den Käufer an jedem anderen Gerichtsstand zu verklagen.
Weiterhin ist Fellbach Erfüllungsort sowie Übergabeort im Sinne der Verpackungsverordnung.
Die Vertragssprache ist ausschließlich in deutsch.

2. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam sein oder werden oder eine Regelungslücke enthalten, so verpflichten
sich die Vertragsparteien, in Verhandlungen mit dem Ziel einzutreten, die unwirksame
oder unvollständige Bestimmung durch eine angemessene Individualabrede zu ersetzen
oder zu ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend
entspricht. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.

 

Batterienverordnung für Endverbraucher

Bitte beachten Sie:
Laut Batterieverordnung des Bundesministeriums für Umwelt ist jeder Verkäufer von Kfz-Starterbatterien gesetzlich dazu verpflichtet
ein Pfand von 7,50 € zu erheben, wenn im Gegenzug keine alte Batterie des gleichen oder eines ähnlichen Typs abgegeben wird.

Bei Kauf einer Batterie müssen wir Ihnen somit ein Pfand von 7,50 € berechnen.

Bei Rückgabe Ihrer alten Batterie an einer vom öffentlich-rechtlichen-Entsorgungsträger eingerichteten
Rücknahmestelle lassen Sie sich mittels Stempel und Unterschrift auf der von uns erhaltenen Rechnung die Entsorgung
bestätigen und senden Sie diese unter Angabe Ihrer Kundennummer zur Erstattung des Pfandes per E-Mail oder Fax an uns zurück.
(Auf Grund der Gefahrengutverordnung ist ein Versand nicht zulässig.)

Endverbraucher sind dazu verpflichtet, Altbatterien ordnungsgemäß zu entsorgen.

Batterien dürfen nicht in den Hausmüll.